Solidarität mit Palästina ist kein Verbrechen!

Am 2. Mai findet am Landesgericht Wien ein Gerichtsprozeß gegen mich statt. Die Staatsanwaltschaft Wien beschuldigt mich der „Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten gem. § 282a Abs. 2 iVm Absatz 1 StGB“. Im Falle eines Schuldspruchs kann ich eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren erhalten.

Was wird mir vorgeworfen? Konkret geht es um mein Bekenntnis der Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf, die ich in einem Video bekundet habe. (https://www.youtube.com/watch?v=F9JVAidTIEI)

Das palästinensische Volk ist seit mehr als einem dreiviertel Jahrhundert aus seiner Heimat vertrieben und wird auf das Brutalste unterdrückt. Der Völkermord, den Israel gegenwärtig im Gaza verübt, beweist das einmal mehr.

Widerstand dagegen ist gerecht! Selbst das Völkerrecht anerkennt, daß Widerstand gegen koloniale Besatzung – auch in seiner bewaffneten Form – legitim ist. Dies wurde auch in mehreren UNO Resolutionen betont. (So bestätigte z.B. die UNO-Resolution 3070(XXVIII), beschlossen am 30.11.1973, „die Legitimität der Volkskämpfe für die Befreiung von kolonialer und ausländischer Besatzung und fremder Unterwerfung mit allen verfügbaren Mitteln, inklusive des bewaffneten Widerstandes.“)

Selbstverständlich lehne ich das Töten von unbewaffneten Zivilisten – egal welcher Nationalität – ab.

Was steckt hinter diesem Gerichtsprozeß? Dies ist der erste Prozeß gegen einen pro-Palästina-Aktivisten seit dem 7. Oktober. Er geht auf das Betreiben verschiedener pro-israelischer Kräfte, die mit allen Mitteln versuchen, den Apartheid- und Terrorstaat zu unterstützen. Sie fühlen sich stark, denn die Regierung, alle Parlamentsparteien und die meisten Medien stehen hinter ihnen und haben sicherlich ihren Einfluß im Staatsapparat dahingehend geltend gemacht. In Wirklichkeit ist Österreich eines der ganz wenigen Länder, die den zionistischen Staat auf Biegen und Brechen unterstützen – sogar nach zehntausenden ermordeten Frauen und Kinder im Gaza. Es ist eine Schande: damals wie heute – Österreich unterstützt Völkermord!

Der Gerichtsprozeß ist ein daher ein politischer Prozeß. Es geht nicht um ein Verbrechen, sondern ausschließlich um meinen politischen Standpunkt! Dies ist daher auch ein Angriff auf das demokratische Recht der Meinungsfreiheit!

Daher richtet sich der Prozeß in Wirklichkeit nicht nur gegen meine Person, sondern gegen alle Menschen, die in Solidarität mit Palästina stehen. Wenn ich verurteilt werde, wird ein Präzedenzfall geschaffen, damit die öffentliche Bekundung der Solidarität mit Palästina schwieriger wird. Wenn ich jedoch freigesprochen werde, wäre dies ein Erfolg für die gesamte pro-Palästina-Bewegung und für alle demokratisch gesinnten Menschen.

In diesem Sinne: Gemeinsam für Palästina – auch am 2. Mai vor Gericht!

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Der Prozess beginnt am 2. Mai um 13.00. Der Einlass dauert aber (wegen Sicherheitskontrollen). Wer kommen möchte, soll um 12.30 beim Eingang Ecke Alsterstraße/Frankhplatz 1 sein.

Ort: Landesgericht für Strafsachen Wien, 1080 Wien (Eingang ist Ecke Alsterstraße/Frankhplatz 1)

 

16. April 2024