Pressemitteilung des RCIT-Medienteams, 27. Februar 2025
Wie pro-palästinensischen Solidaritätsaktivistinnen uns -aktivisten bekannt sein dürfte, wurde unser Genosse Michael Pröbsting in einem Prozess am 2. Mai letzten Jahres zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft verurteilt. Ihm wurde „/Gutheißung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten/“ vorgeworfen. Grundlage für diesen Vorwurf war seine Solidarität mit dem palästinensischen Widerstand und seine Opposition gegen den israelischen Apartheidstaat, die er in einer Videobotschaft öffentlich zum Ausdruck brachte. (Siehe
https://www.thecommunists.net/rcit/petition-no-to-criminal-complaint-against-pro-palestine-activist-michael-proebsting/#anker_25)
Wir haben gegen dieses Urteil im August letzten Jahres Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt, diese wurde jedoch abgelehnt. Als letzten möglichen Schritt im Rechtsweg hat Michael – in Absprache mit seiner Anwältin Dr. Astrid Wagner – eine weitere Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. In einem Schreiben vom 20. Februar teilte uns die Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission jedoch mit, dass für ein solches Verfahren keine rechtliche Grundlage bestehe, da es „/keine ausreichenden Hinweise auf einen Verstoß gegen EU-Recht/“ gebe. Damit ist die letzte rechtliche Möglichkeit für die Aufhebung des Urteils gegen Michael ausgeschöpft.
Diese Entscheidung kommt nicht überraschend. Die pro-zionistische Repressionspolitik gegen Aktivisten, die sich mit dem palästinensischen Widerstand solidarisieren, ist nicht auf Österreich beschränkt, sondern
dominiert in den meisten europäischen Ländern. Das Ziel der herrschenden Elite ist es, Solidarität mit Palästina zu kriminalisieren und Aktivisten einzuschüchtern. Dies wird ihnen jedoch nicht gelingen! Der Widerstand des palästinensischen Volkes geht weiter und damit auch unsere Solidarität!