Von Dalia Sarig
Protestcamp vor der TU – Mai 2023
Im Mai demonstrierten StudentInnen vor der TU im Resselpark für ein freies Palästina und gegen den Genozid in Gaza. Die Polizei löste das Camp nach nur wenigen Stunden auf, trotzdem es sich um einen friedlichen Protest gehandelt hatte. 16 Protestierende weigerten sich jedoch den Ort zu verlassen, darunter auch ich.
Nachdem ich mich weigerte den Versammlungsort zu verlassen, weil ich keinen Grund für eine Auflösung des friedlichen Protestes sah, wurde ich von der Polizei vom Ort entfernt. Bei der Durchsuchung meiner Tasche wurde meine Identität anhand meiner Ausweise festgestellt.
Im Normalfall wäre die Festnahme mit der Identitätsfeststellung beendet, die Polizei würde mir schriftlich für die begangene Übertretung eine Anzeige zukommen lassen.
Nicht in diesem Fall!
Ich war sehr erstaunt darüber, dass meine Tasche – inklusive Handy – beschlagnahmt wurde und ich in einen Polizeiwagen gebracht wurde. Gemeinsam mit den anderen festgenommenen DemonstrantInnen wurde ich ins Personenanhaltezentrum (PAZ) Rossauerlände überführt. Auf meine Frage warum ich weiterhin festgenommen sei, trotzdem meine Identität feststünde, bekam ich keine Antwort.
Haft im Personenanhaltezentrum (PAZ) Rossauerlände
Im PAZ wurden wir in zwei Zellen aufgeteilt. Wir erhielten keine Auskunft darüber wie lange wir festgehalten werden sollten. Immer wieder machte ich die Beamten darauf aufmerksam, dass die Identitäten von drei der 16 Inhaftierten bekannt seien und forderte Auskunft darüber warum wir immer noch festgehalten werden. Laut Auskunft der JustitzwachebeamtInnen sei der zuständige Beamte gerade nicht vor Ort, wann er kommen würde, wusste niemand der KollegInnen von der Polizei. Um etwa 17:00 wurde ich in eine andere Zelle gebracht. Ich erhielt Bettzeug und hatte die Befürchtung, die Nacht in der Zelle verbringen zu müssen. Nach sechstündiger Haft wurde ich schließlich einvernommen und endlich entlassen. Mit mir auch jene zwei DemonstratInnen deren Identität ebenfalls feststand. Alle anderen Inhaftierten wurden bis zum nächsten Tag festgehalten.
Maßnahmenbeschwerde – stattgegeben
Gegen die sechstündige Inhaftierung habe ich – unter rechtsanwaltlicher Vertretung von Dr. Astrid Wagner – Beschwerde erhoben. Vor zwei Woche gab es dazu eine Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof. Die Behördenvertreterin begründet die Länge der Inhaftierung mit der Überlastung der Behörde an dem Tag.
Die Richterin schreibt in ihrer Erkenntnis von vor zwei Tagen: „Im Hinblick auf das mehr als vierstündige Zuwarten auf die Einvernahme bei der belangten Behörde kann das Verwaltungsgericht nicht erkennen, dass die Beschwerdeführerin entsprechend § 36 Abs. 1 zweiter Satz VStG unverzüglich einvernommen wurde.“ Sie gab der Beschwerde Folge. Meine Anhaltung im Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände am 29.05.2024 bis 19:00 Uhr war rechtswidrig!
Legitimer Widerstand und Weisungen seitens der Politik auf die Exekutive
Wer bis heute immer noch daran zweifelt, dass diese und viele weitere Repressionen gegenüber Pro-Palästina-DemonstrantInnen System haben, verkennt die Tatsachen und die gefährlichen Entwicklungen, die sich damit auf unsere Meinungsfreiheit und auf die demokratischen Rechte Aller, auswirken.
Erst letzte Woche gab es einen richterlichen Spruch, der die Auflösung des Protestcamps am Unicampus Wien als rechtwidrig erachtete. Dasselbe wird sicherlich auch für die Auflösung des Protestcamps vor der TU Wien gelten.
Politischer Druck führt dazu, dass DemonstrantInnen polizeilichen Willkür ausgeliefert sind. Wir können uns nicht darauf verlassen, dass die Exekutive rechtmäßig vorgeht. Die Exekutive versucht mit Maßnahmen wie oben beschrieben, AktivistInnen einzuschüchtern und sie an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte zu behindern. Es ist daher wichtiger den je, dass wir weiterhin von unseren demokratischen Rechten gebrauch machen, weiter auf die Straße gehen und gegebenen Falls gerichtlich gegen die Einschüchterungsversuche vorgehen.
Palestine will be free!