Logo
Site-Logo
Site Navigation

Staatsschutz als Verfassungszerstörer


8. November 2024

DSN will Solidarität mit dem Aufstand („Intifada“) gegen den Völkermord als Straftat interpretiert wissen

In einem Schreiben vom 8.5.2024 versucht die „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ (DSN) das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Versammlung auszuhebeln. Und das ist nicht das erste Mal, sondern hat System.

Die Argumentation ist abenteuerlich antidemokratisch, kolonialistisch und wider Völkerrecht. Sie unterscheidet sich in der Struktur nicht von jener der deutschen Besatzer im europäischen Osten gegen den Partisanenwiderstand.

Zwar müssen die Völkermordapologeten einräumen, dass die israelische Armee den Gazastreifen „besetzt“ hat. Doch deuten die eigentümlichen Anführungszeichen auf einen Relativierungsversuch hin.

Die „Intifada“ sei „gewaltsamer Widerstand bzw. Aufstand“ gegen Besatzung und Völkermord – die Relativierer nennen es euphemistisch „Militäraktion“. Aber weil auch die „Terrororganisation HAMAS“ zu „Intifadas“ rufe, seien darunter „auch terroristische Straftaten zu subsumieren“. Gegen jene, die diesen Begriff im Rahmen einer Versammlung verwenden, „besteht somit der Verdacht, dass terroristische Straftaten zumindest gutgeheißen werden“.

Hier wird die extreme Gewalt der kolonialen Schlächter, die hunderttausende Menschen hinmetzeln, kleingeredet, während die elementare Selbstverteidigung von ausgehungerten Ghettobewohnern und Gefängnisinsassen zum Terror wird. Die Realität ist genau umgekehrt.

Das Völkerrecht gibt es für die DSN nicht, denn das sieht Widerstand gegen fremde Besatzung ausdrücklich als legitim an, auch in bewaffneter Form.

Wer sich einen Funken Moral und Zivilcourage bewahrt hat und sich solidarisch mit dem Aufstand (Intifada) gegen den Völkermord zeigt, der wird strafrechtlich bedroht.

Im Innenministerium sitzen Leute an den Schalthebeln, die eine akute Gefahr für die Grundrechte und die Verfassung sind. Bleibt zu hoffen, dass die Justiz nicht im gleichen Umfang gleichgeschaltet ist. Der Geheimerlass des Justizministeriums zur Verfolgung jener, die für gleiche Rechte für alle in Palästina eintreten, lässt aber nichts Gutes ahnen.

Wehret den Anfängen!

Wilhelm Langthaler