Am 19. September 2024 veröffentlichte das oberösterreichische Volksblatt einen Artikel mit dem Titel “Jüdische Kultusgemeinde: Wiener Anti-Israel-Kongress unterbinden!”. In diesem Artikel wird neben zahlreichen Unterstellungen auch das Bild eines Aktivisten, der bei einer Demonstration eine Ansprache gehalten hatte, verwendet. Dabei wird eine Unterschrift verwendet, die dem Leser suggerieren soll, der darauf abgebildete hätte etwas mit der Hamas zu tun (“Hamas-Slogan”), würde sich strafbar machen (“verbotener Hamas-Slogan”) und hätte obendrein noch etwas mit dem im Titel genannten Palästina-Kongress zu tun.
Alle drei Unterstellungen sind schlichtweg falsch. Weder hat der darauf abgebildete etwas mit der Hamas zu tun noch ist der genannte Satz per se verboten. Rechtlich korrekt ist lediglich, dass der Ausspruch “from the river to sea, palestine will be free” nach einem Erlass des Bundesministerium für Justiz einen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen für die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften darstellt. Dass alle bislang geführten Ermittlungsverfahren diesbezüglich eingestellt wurden, bleibt natürlich unerwähnt.
Um gegen diese haltlosen Unterstellungen rechtliche Schritte zu unternehmen, kontaktierte der Betroffene eine renommierte Medienrechtskanzlei in Wien. Nach rechtlicher Prüfung wurde die oberösterreichische Volksblatt in einem außergerichtlichen Vorbringen aufgefordert, die darin angeführten Unterstellungen, insbesondere,
der Betroffene hätte einen verbotenen Hamas-Slogan genannt bzw.
der Betroffene wäre ein Israel-Hasser
zu entfernen bzw. richtigzustellen. Auch wurden Rechte am Bild nicht hinreichend gewahrt, sodass die darauf abgebildeten Personen nunmehr unkenntlich gemacht wurden. Dieser Aufforderung kam das Haus auch umgehend nach und unterzeichnete die durch den Rechtsvertreter des Betroffenen ausgearbeitete Unterlassungsverpflichtung.
Dieses Beispiel zeigt uns: Wir sind immer noch ein Rechtsstaat, auch Medien wie das oberösterreichische Volksblatt haben die journalistische Sorgfaltspflicht zu wahren und die Berichterstattung über Pro-Palästina-Aktivismus ist kein rechtsfreier Raum.
Marko B.