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Zweite Aufhebung eines Palästina-Demo-Verbots


16. Mai 2024

Verwaltungsrichter: „’From the river to the sea, Palestine will be free’ kann dem Frieden dienen”

Am 7. Mai 2024 hat des Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVWG) in St. Pölten die behördliche Untersagung der „Mahnwache und Demo für einen sofortigen Waffenstilland in Gaza“ als rechtswidrig aufgehoben.

Die von Walter Höller, Vertreter der Palästina Solidarität Wiener Neustadt, angemeldete Demo war von der Polizei verboten worden, weil dieser mehrfach bei solchen Gelegenheiten den Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ skandiert hatte.

In diesem besonderen Fall kam es dann zu einer zweiten Anmeldung durch eine andere Person und die Aktion konnte im kleineren Rahmen doch statt finden. Hier der Bericht.

Der Richter argumentierte, dass der 7.10.23 schon so weit zurück gelegen habe und die israelische Kriegsführung mittlerweile ins Zentrum gerückt gewesen wäre, „dass der Slogan als Aufforderung zu einer (kurz- oder langfristigen) friedlichen Beilegung des Konflikts verstanden werden“ kann. (LVwG-AV24/001-2024)

Die Behörde hat auf eine Anfechtung verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Damit wird der Maulkorberlass des Justizministeriums, mit dem der Palästina-Solidarität das Demonstrationsrecht entzogen werden sollte, einfach nicht beachtet.

Die Justiz bremst ab und an den antidemokratischen Drive der politisch-medialen Eliten und insbesondere der Exekutive.

Wir dürfen und werden uns nicht einschüchtern lassen in unserem Kampf gegen Kolonialismus, Apartheid und Völkermord und für die demokratischen Grundrechte.

Dabei dürfen wir uns nicht auf die Justiz verlassen, denn es gibt auch Gesinnungsjustiz und genau dafür gemachte Gesetze. Nur die politische Mobilisierung kann das bereits in Gang befindliche Abgleiten in die Diktatur und die damit einhergehende Kriegstreiberei für die NATO und die USA aufhalten.

Wilhelm Langthaler

Erstes Palästina-Demoverbot in erster Instanz gefallen