Verwaltungsgericht hebt Verbot von Schweigemarsch „Solidarität mit dem medizinischen Personal in Gaza“ auf
Im Herbst 2023 hatten die „Palästinensischen Ärzte und Apotheker“ einen Schweigemarsch unter dem Titel „Solidarität mit dem medizinischen Personal in Gaza“ abhalten wollen. In der Verfolgung der Menschen, die sich gegen den Völkermord auflehnten, hatte die Polizei in Verletzung des Grundrechts auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit den stillen Protest aus politischen Gründen verboten.
Die Veranstalterin hätte nicht schriftlich zugesagt, den Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ zu unterbinden, so die damalige Begründung.
Der Richter hob die Untersagung mit dem Hinweis auf, dass bei einer stillen Versammlung so ein Satz gar nicht fallen könne und daher das Verbot rechtswidrig sei.
Das Urteil vom 6. Mai 2024 mit der Geschäftszahl VGW-103/048/16073/2023-8 ist nicht rechtskräftig. Die Behörde hat zwei Wochen Frist zu berufen.
Wilhelm Langthaler
Verwaltungsgericht Wien Aufhebung Verbot Schweigemarsch