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Strafprozess gegen Palästina-Aktivisten: Polizei verwehrt Öffentlichkeit Zugang zum Prozess!


3. Mai 2024

Polizei verwehrt der Öffentlichkeit den Zugang zum Prozess!

Eine interessante Hinzufügung zum Prozess gegen Michael Pröbsting heute vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien

Der Prozess gegen den palästinasolidarischen Aktivisten Michael Pröbsting heute vor dem Landesgericht Wien endete mit einer Strafe von sechs Monaten bedingter Haft wegen der Unterlassung der Löschung seines Solidaritätsvideos mit dem palästinensischen Widerstand. Doch darum soll es hier nicht gehen.

Vielmehr ist nämlich zu dem Prozess eine Beobachtung zu machen. In den Medien wird geschrieben:

“Vor der Verhandlung waren die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden. Sympathisanten des Mannes hatten vor dem Landesgericht eine Solidaritätsdemo angemeldet und durchgeführt, eine Störung der Verhandlung wurde befürchtet. Der Prozess wurde daher kurzfristig in einen anderen Saal verlegt. Auch ein Fotografier- und Filmverbot wurde erlassen, das nicht nur den Verhandlungssaal betraf, sondern den gesamten Gebäudetrakt im dritten Stock umfasste.” (https://wien.orf.at/stories/3255309)

Der ad hoc Saal war klein und die Plätze schnell, unter anderem vom Verfassungsschutz, belegt. Es konnte also “der Großteil der Unterstützer des 56-Jährigen mangels ausreichender Sitzplätze nicht teilnehmen.” (ebd.) Ausreichende Sitzplätze gab es also nicht. Der eigentliche Skandal verbirgt sich jedoch dahinter:

ALS NÄMLICH EIN JOURNALIST DEN SAAL VERLIESS, EIN PLATZ ALSO FREI WURDE, WURDE DEM NACHRÜCKENDEN AKKREDITIERTEN JOURNALISTEN VON DER POLIZEI DER ZUTRITT ZUM SAAL VERWEIGERT!

Nicht vom Richter, nicht von jemand dazu Befugtem, sondern von Beamten der Exekutive in einem österreichischen Gericht. Das ist eine Unerhörtheit! Im österreichischen Rechtssystem ist es nämlich grundgesetzlich verankert, dass der Öffentlichkeit die Möglichkeit einzuräumen ist, einer Verhandlung beizuwohnen. Das ist keine Lappalie, das ist eine Säule des demokratischen Rechtssystems. Für alle offensichtlich gibt es einen freien Platz und einem österreichischen Journalisten eines Mainstreammediums wird von der Polizei der Zutritt verweigert? Das ist juristisch und politisch eine Ungeheuerlichkeit und stellt als Nichtigkeitsgrund den ganzen Prozess in Frage.

Es ist auch zu fragen, warum die österreichischen Medien nicht darüber berichten, wenn ihre eigenen Journalisten von der Polizei vom Prozess ausgeschlossen werden?

Wenn Pseudojournalisten und bekannte Provokateure, die keinen Presseausweis vorweisen können, bei einer Solidaritätsdemo mit Palästina für Unruhe sorgen, dann ist das dem Standard doch immer einen Bericht wert? (https://www.derstandard.de/…/medien-von-pro-palaestina…)

Stellungnahme von M. Pröbsting nach der Verhandlung