Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und weiter für gleiche Rechte für alle Menschen und ein Ende des israelischen Kolonialismus kämpfen.
Dabei kam es in Wiener Neustadt zur Anzeige einer jungen Frau, die den Slogan „Vom Fluss bis zum Mittelmeer, Palästina wird frei sein“ skandiert hatte. Der übliche Vorwurf des Verfassungsschutzes (der eigentlich die Verfassung bricht): „Gutheißung einer terroristischen Straftat“. Insgesamt können wir von dutzenden Ermittlungsverfahren dieser Art ausgehen, ebenso wie von zahlreichen Demoverboten, die von uns fast alle juristisch bekämpft wurden. Trotz unserem Dagegenhalten hat der Druck der Regierung die Versammlungs- und Meinungsfreiheit grundlegend eingeschränkt.
Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, ohne das es zu Anzeigen gekommen wäre. Es ist nun die dritte Einstellung des Verfahrens mit diesem Vorwurf, der uns bekannt wird (siehe die zwei anderen am Ende des Artikels). Auf der anderen Seite gab es noch kein einziges reguläres Gerichtsverfahren deswegen, geschweige denn eine Verurteilung.
Dennoch setzt die Polizei ihre offensichtlich rechtswidrige antidemokratische Unterdrückungskampagne fort, so wie zuletzt in Graz mit massenhaften Verhören.
Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und weiter für gleiche Rechte für alle Menschen und ein Ende des israelischen Kolonialismus kämpfen.
Politisches Ergebnis der Repression wird sein, dass die antikoloniale und antizionistische Position für einen gemeinsamen demokratischen Staat wesentlich gestärkt werden wird und nicht mehr tabuisiert werden kann.
Dazu findet am 14.3.24 auch eine politische Veranstaltung statt.
Willi Langthaler
Andere Einstellung des Verfahrens wegen “From the river to the sea…” als Terrorgutheißung
Abbildung Palästina-Flagge auf gesamtem Mandatsgebiet rechtens – Staatsanwaltschaft