Polizei spricht zynisch von palästinensischen „Kollateralopfern“ und „Israels existenziell notwendigem Krieg“
Die Wiener Polizei ist außer Rand und Band und plappert die primitivste israelische Kriegspropaganda nach. In einer unerwarteten Volte werden die Friedenskundgebungen dann doch erlaubt – wenn sie nicht am Stephansplatz stattfinden.
Kürzlich hat die Polizei zwei weitere Palästina-Kundgebungen für den 19. und 22. Dezember untersagt (siehe Anhang). Die Argumentation ist wild:
Israel befände sich „in einem existenziell notwendigen Krieg gegen die Hamas“, während die Palästinenser „Kollateralopfer“ seien. Anders gesagt: ohne Völkermord geht es nicht. Die simple Idee, die Ursachen des Konflikts, namentlich Apartheid, Vertreibung und Kolonialismus an der Wurzel zu packen, soll unsagbar gemacht und am besten strafrechtlich verfolgt werden. Die Zunahme „pro-palästinensischer Solidaritätsbekundungen“ wird gleich neben die „eklatante Steigerung antisemitischer Delikte“ gestellt. Es kommt wieder die bekannte Umdeutung des Antisemitismus zur Anwendung, um die Bewegung für Demokratie und Gleichheit zu bekämpfen. Und die erdichtete „hohe allgemeine Bedrohungslage in Österreich hinsichtlich islamistischen Extremismus/Terrorismus“ darf auch nicht fehlen.
Wir kennen das Bild schon: die Befehlsempfänger des Dollfuß-Verehrers und Innenministers Karner klimpern in die Tasten als wären sie Kolonialbeamte direkt an der Front der Unterwerfung und Tötung der Urbevölkerung.
Bei so viel Kriegsgeheul überliest man leicht den Absatz über den „lokalen Knotenpunkt Stock-im-Eisenplatz“, der die „öffentliche Sicherheit bzw. das öffentliche Wohl“ gefährden würde.
Der Gefährdungseinschätzung (als eine Art Vorstufe zum Untersagungsbescheid) ist ein Dossier mit dem Dateinamen „Problemstellung Innere Stadt – Versammlungen“ beigefügt (anbei). Intention: überhaupt keine nennenswerten politischen Proteste mehr in Zentrum zuzulassen.
Unerwartete Wendung der Geschichte, nach dem zuvor noch das Terror-Armaggedon bemüht worden war: „Nach dem ich schriftlich geantwortet und eine Änderung des Orts auf Herbert-von-Karajan Platz vorgeschlagen habe, hat mich ein Beamte vom LPD Wien angerufen und mündlich genehmigt, wohl mit der Bemerkung, dass „from the river to the see“ auch in deutsche Übersetzung (von Jordan zum Mittelmeer) untersagt sei!“ – so der Anmelder.
Die Protestaktionen fanden dann tatsächlich auch statt, eben bei der Oper.
Das Dokument über die ach so gefährlichen Kundgebungen in der Innenstadt ist fünf Jahre alt. Es wird scheinbar dann verwendet, wenn es um unliebsame Proteste geht.
Demokratie- und verfassungsgefährdend ist das Treiben der Exekutive allemal.
Wilhelm Langthaler