Site-Logo
Site Navigation

Knebelung der Meinungsfreiheit in der Steiermark


10. Dezember 2022

Landeshauptmann Drexler untersagt eine Veranstaltung der Steirischen Friedensplattform!
Unsere geplante Veranstaltung am Vorabend des Internationalen Tages der Menschenrechte findet nicht statt.

 

Friedensarbeit ist untrennbar mit einem Engagement für Menschenrechte verbunden. Werden Menschenrechte verletzt, so führt dies zu sozialen Unfrieden. Und im Krieg werden die Menschenrechte gar nicht mehr gewahrt. In weiten Teilen der Welt werden Menschenrechte verletzt. So auch tagtäglich in Palästina. Die Palästinenser:innen sind seit 55 Jahren mit einer brutalen Besatzung, Siedlerkolonialismus und dem israelischen Apartheidsystem und nun auch noch mit einer von Faschisten gestützten Regierung konfrontiert. Jeder Mensch will in Frieden, Freiheit und Würde leben.

Kein Mensch lässt sich auf Dauer unterdrücken. Eine Ausdrucksform findet der palästinensische Widerstand in der gewaltfreien zivilgesellschaftlichen Boykottbewegung BDS. Boykott ist ein legitimes Mittel, sich gegen Unrecht zu wehren. Die BDS-Bewegung ist international zunehmend erfolgreich, weshalb Israel versucht, sie mit einer breit angelegten Propaganda zu delegitimieren. Dieser gingen auch die Stadt Graz und das Land Steiermark auf den Leim. Sie erließen auf Druck des israelloyalen Präsidenten der Jüdischen Gemeinde Steiermark Beschlüsse, gemäß denen Organisationen bzw. Veranstaltungen, welche die BDS-Bewegung unterstützen, keine öffentlichen Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen, und Vereine oder private Firmen, die das tun, ihre Förderungen verlieren.

Diese Beschlüsse sind rein politisch motiviert und entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Mehrere Gerichtshöfe in Europa hoben solche Beschlüsse bereits wieder auf (z.B. Oberster Gerichtshof in London). Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die BDS-Kampagne sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass der Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages nicht verbindlich sei und als Gesetz verfassungswidrig wäre. Ein Bündnis von Zivilorganisationen im besetzten Palästina protestierten 2019 umgehend gegen den rassistischen Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages. Über 240 jüdische Wissenschaftler:innen und Künstler:innen unterzeichneten einen Aufruf, in welchem sie festhielten, dass BDS eine legitimes Mittel des Widerstandes ist. Muriel Asseburg (Stiftung Wissenschaft und Politik) kommt in ihrer Analyse mit guten Gründen zum Schluss, dass BDS eine legitime gewaltfreie Protestform ist. UNO-Kommissare für Menschenrechte rügten solche Anti-BDS-Beschlüsse bereits als nicht menschenrechtskonform. 

Über diese Maulkorberlässe der Stadt Graz und des Steirischen Landtages, von dem die Steirische Friedensplattform unmittelbar betroffen ist,  wollten wir bei unserer für den 9. Dezember geplanten Veranstaltung Die Meinungsfreiheit im Kontext der Israel-Palästina-Diskussion debattieren. Diese mussten wir nun absagen, da uns Land Steiermark den unterzeichneten Raumnutzungsvertrag gekündigt hatte. Wir sehen darin eine massive Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Die wachsende Tendenz zu einer Unkultur der Verhängung von Meinungsdiktaten bereitet uns Sorgen. Wir werden uns dagegen wehren. Lest/ lesen Sie dazu auch unsere Medieninformation.