Zur unzulässigen Kündigung des Veranstaltungsraums durch das Museumsquartier
BDS Austria war eingeladen, am 19.11.2022 bei der Podiumsdiskussion „Human Rights, International Law – Do they Apply to the Anti-Racist Civil Society in Europe?“ in den Räumlichkeiten des Museumsquartier zu sprechen.Dabei sollte Layla Kattermann vom European Legal Support Center gemeinsam mit einer Aktivistin von BDS Austria über die zunehmenden Restriktionen und Beschränkungen von zivilgesellschaftlichen Initiativen bei deren demokratischer Teilnahme an politischen Prozessen und Entscheidungen diskutieren.
Beispiele dafür gibt es in den letzten Jahren einige. Bekanntes Beispiel in Wien ist die Vorgehensweise der Stadtregierung und die SLAPP-Klage gegen Lobau-AktivistInnen oder die bereits in mehreren österreichischen Städten und vom Nationalrat verfassten Beschlüsse. Sie haben der Menschenrechtskampagne BDS ohne rechtliche Grundlage und aufgrund fadenscheiniger Unterstellungen den Kampf angesagt. Diese demokratiepolitisch höchst problematischen Beschlüsse, sowie die groteske SLAPP-Klage gegen einen BDS-Aktivisten durch die Stadt Wien, wären Teil der Diskussionsveranstaltung geworden.
Wie in der Bundesrepublik Deutschland haben auch österreichische ParteipolitikerInnen in Stadtgemeinden und im Nationalrat „Ächtungs“-Beschlüsse gegen die BDS-Kampagne durchgesetzt. Diesen fehlt jede rechtliche Grundlage und sie haben gravierende Auswirkungen auf die demokratiepolitische Teilnahme von unabhängigen, zivilgesellschaftlichen Initiativen für die Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts. Nur mittels diffamierender Behauptungen und unzulässigen Etikettierungen werden darin öffentliche Institutionen unter Androhung des Entzugs von Förderungsmitteln gezwungen, den öffentlichen Raum für die BDS-Kampagne zu verschließen, keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen oder zu vermieten, sobald jemandem auch nur die Nähe zur palästinensischen Menschenrechts-Kampagne nachgewiesen werden kann.
In München, wo die Stadtregierung einen ähnlichen unzulässigen Beschluss gefasst hatte, musste diese im Januar 2022 aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Veranstaltung schließlich zulassen. Der Stadtratsbeschluss, so das Bundesverwaltungsgericht, ist nicht meinungsneutral, sondern knüpft an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen an. Somit liegt eine eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Beschränkung der Meinungsfreiheit vor.
Mehr noch, einer gewaltfreien und antirassistischen Kampagne, deren Ziel es ist, politischen und zivilgesellschaftlichen Druck auf einen Apartheidstaat auszuüben, damit das Völkerrecht und die Menschenrechte der PalästinenserInnen durchgesetzt und eingehalten werden, wird in den Beschlüssen und ohne Anhörung der betroffenen Partei eine Meinung bzw. „Hass“ unterstellt und der öffentliche Raum entzogen. Dass Gerichte schließlich diese demokratiepolitisch unzulässigen Eingriffe aufheben müssen, ist eine bedenkliche Entwicklung, die in weiterer Folge nicht nur die BDS-Kampagne betrifft.
Neben diesem massiven und unzulässigen Eingriff der Regierungs- und Oppositionsparteien gegen eine legitime und legale Kampagne für die gewaltfreie Erringung der Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts für die PalästinenserInnen, werden weitere Maßnahmen durchgesetzt. Jüngstes Beispiel ist die erwähnte SLAPP-Klage („Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung sind vorrangig gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingesetzte juristische Repressalien, um Äußerungen im öffentlichen Interesse zu verhindern oder zu sanktionieren), bei der einem BDS-Aktivisten das Posten eines Fotos eines Plakates im öffentlichen Raum zur Last gelegt wird. Das juristische Verfahren dazu ist seit über einem Jahr anhängig und hat bereits zu einer kritischen Anfrage von UN-BerichterstatterInnen an die Stadt Wien geführt, in der das Recht auf Boycott nachdrücklich betont wurde.
Nun hat das Museumsquartier (MQ) einen bereits unterschriebenen und rechtsgültigen Vermietungsvertrag mit dem Veranstalter einseitig gekündigt und damit die Durchführung der Veranstaltung verunmöglicht.
Das MQ argumentiert fadenscheinig, dass der Titel der Veranstaltung von „kritisch“ auf „antirassistisch“ geändert wurde und eine „polarisierende“ Veranstaltung nicht erwünscht sei.
Die drei einzigen Forderungen, auf der die BDS-Kampagne basiert, sind:
– das Ende der Besatzung und fortgesetzten Kolonisierung palästinensischen Landes und der Abriss der Mauer;
– die Anerkennung der Grundrechte der arabisch-palästinensischen BürgerInnen Israels auf völlige Gleichheit und
– die Respektierung und Umsetzung der Rechte der palästinensischen Flüchtlinge, in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum zurückzukehren, wie es in der UN-Resolution 194 vereinbart wurde.
Menschenrechte und Völkerrecht gelten in Österreich in Bezug auf Palästina offenbar als polarisierend und unerwünscht.