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Abmahnung von Abraham Melzer gegen Charlotte Knobloch


15. Oktober 2016

Der jüdische Verleger und Publizist Abraham „Abi“ Melzer hat gegen die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde in München, Dr. hc Charlotte Knobloch, eine Abmahnung erlassen wegen ihrer Behauptung: „Abi Melzer ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt“.

Der jüdische Verleger und Publizist Abraham „Abi“ Melzer hat gegen die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde in München, Dr. hc Charlotte Knobloch, eine Abmahnung erlassen wegen ihrer Behauptung: „Abi Melzer ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt“.

 

Abi Melzer hat sich niemals abwertend über Juden geäußert, zumal er selber Jude ist. Sofern er gewisse Aspekte der Politik des Staates Israel öffentlich kritisiert, und sich als „Antizionist“ bezeichnet, ist dies nicht mit Antisemitismus gleichzusetzen. Zionismus ist eine Ideologie ähnlich wie Kommunismus oder Kapitalismus und als solche kann sie kritisiert werden, während Antisemitismus purer Rassismus ist.

 

Herrn Melzer geht es um eine ultimative Klärung solcher Vorwürfe durch ein deutsches Gericht, zumal es immer wieder und auch in diesem Fall nicht nur um die private Verleumdung durch einer Amtsperson, sondern auch um die Verhinderung eines Vortrags von Herrn Melzer am 23.09.2016 in München und der ihm dadurch entstandene Schaden durch entgangenes Honorar und Entstehung von Reisekosten, die der Veranstalter nicht ersetzen konnte.

 

Die Absage der Räume erfolgte auf massiven Druck durch Frau Knobloch in letzter Minute, als Herr Melzer bereits auf dem Weg nach München war. Sie erreichte ihn auf der Autobahn am Kreuz Nürnberg.

 

Die verleumderischen Behauptungen von Frau Knobloch verhindern Herrn Melzer an der Berufsausübung und das war offenkundig von Frau Knobloch bezweckt worden.

 

Aus diesem Grunde steht Herrn Melzer nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog § 823 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch gegenüber Frau Knobloch.
Herr Melzer verfolgt damit auch ein für alle Mal die ungestörte Möglichkeit seine Meinung zu äußern, auch wenn sie sich mit der Meinung von Charlotte Knobloch, Henryk M. Broder, Benjamin Weinthal und Ulrich Sahm u.a. nicht deckt. § 5 des Grundgesetzes garantiert jedem in diesem Land Meinungsfreiheit und das recht seine Meinung zu äußern in Wort und Schrift und in Vorträgen

 

Die Auseinandersetzung mit Knobloch wir lange dauern und viel Geld kosten. Wir sind daher gezwungen eine „Kriegskasse“ einzurichten, die von der Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden“ verwaltet werden soll.

 

Wir bitte alle, die sich für Meinungsfreiheit und für das per Grundgesetzt garantierte Recht seine Meinung zu verbreiten einsetzen wollen, um Spenden.
 

 

Spenden überweisen Sie bitte an:
 

Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, EJJP Deutschland
Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE91 1002 0500 0001  o532 00

BIC  BFSWDE33BER

Kennwort: Meinungsfreiheit
 

 

Damit alles richtig verbucht wird bitte ich mir per mail Ihre Spende bekanntzugeben: abimelzer@t-online.de