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Zum IHH Verbot in Deutschland


15. Juli 2010

…und möglichen Folgen

 

 

Am 13. Juli verbot das deutsche Bundesinnenministerium die Hilfsorganisation IHH. Die Organisation soll „Spendegelder an Hamas überwiesen haben“. Die Organisation hat einen ähnlichen Namen hat wie die türkische IHH, welche die Gaza-Freiheitsflotille mitorganisiert hat. Es handelt sich jedoch um zwei unterschiedliche Vereine.

 

Der deutsche Staat macht sich nicht die Mühe, die Behauptung zu beweisen, dass die IHH “die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender” missbrauchen würde, um Hamas zu unterstützen. Die „Spenden an Hamas“ werden nach dem Wortlaut des Bundesministers Thomas de Maizière so definiert, dass die humanitäre Hilfe an Gaza die Hamas “finanziell entlastet” (!). Hamas hätte so mehr Geld für Terror.

 

Mit dieser Logik beteiligt sich Deutschland direkt an der israelischen Blockade Gazas und schließt sich der israelischen Politik der Kollektivstrafe an. Die palästinensische Zivilbevölkerung wird nicht nur für den Wahlausgang von 2006 – die Hamas ging als stärkste Kraft aus den Parlamentswahlen hervor – bestraft, sondern auch als Geisel genommen. Jede Versorgung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse an die eineinhalb Millionen Belagerten in Gaza wäre nach dieser Logik eine Stärkung der Hamas.

 

Ironischerweise erkennt der deutsche Innenminister indirekt nicht nur die Zuständigkeit von Hamas für die zivile Infrastruktur im Gazastreifen an, sondern auch ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung.

 

 

Der Minister, der den Namen der IHH als zynisch bezeichnet, sagt wortwörtlich, dass humanitäre und zivile Projekte in Gaza die Hamas stärken würden. Für den Minister, wie für Liebermann und Netanyahu, sollen die Palästinenser entweder Hamas stürzen, oder einfach verhungern.

 

De Maizière sieht offenbar in der Blockade den selben Sinn wie die israelische Regierung: politischen Druck auf Hamas auszuüben, das Existenzrecht des Staates Israel in seinem jetzigen Apartheid-Regime anzuerkennen, die Waffen bedingungslos niederzulegen und eine ähnliche Rolle zu akzeptieren, die die “Palestinian Authority” in den palästinensischen Enklaven im Westjordanland innehat.
 

 

Alle Friedenssignale bezüglich Beendigung des bewaffneten Widerstands im Falle eines israelischen Abzugs aus den besetzten Gebieten werden in Deutschland erst dann gehört, wenn sie in Tel Aviv gehört werden.

 

Den deutschen Schulterschluss mit dem Staat Israel hatte zuvor Kanzlerin Merkel während des israelischen Massakers in Gaza Ende 2008 mit ihrer “bedingungslosen Solidarität” betont. Den wahre Grund der Blockade über Gaza sowie des Verbotes der IHH bringt De Maizière selbst ans Licht: “Organisationen, die sich unmittelbar oder mittelbar von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten, haben ihr Recht
auf Vereinigungsfreiheit verwirkt”.

 

Somit wird nicht nur das Leben der Palästinenser missachtet, sondern auch die Meinungsfreiheit und die Rechtstaatlichkeit in Deutschland. Die Regierung verurteilt fern von sachlichen Beweisen und Verhältnismäßigkeit nunmehr “Willen” und “Gedankenverbrechen” gegenüber einem abstrakten, kaum definierbaren “Existenzrecht” des Apartheid-Staates Israel, der zu einer deutschen Staatsreligion wird. Die Verteidigung von Palästina ist in diesem Sinne nicht nur eine Verteidigung der Völker des Südens gegen den westlichen Kolonialismus, sondern auch eine Verteidigung der Grundwerte von Demokratie und Meinungsfreiheit.